Wenn Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag in Deutschland ein Visum erhalten, bekommen Sie damit eine einjährige Aufenthaltserlaubnis. Wenn Ihre einjährige Aufenthaltserlaubnis abläuft, müssen Sie erneut einen Antrag für ein Jahr stellen.
Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde und abläuft, wird Ihre neue Zulassung für 3 Jahre gelten.
Nach Ablauf dieser 5 Jahre können Sie einen Antrag auf unbefristeten Aufenthalt stellen.